Bei einem Leasingfahrzeug gehört das Auto grundsätzlich nicht dem Leasingnehmer, sondern dem Leasinggeber.
Nach einem Unfall sollten deshalb neben der Versicherung auch die Vorgaben des Leasingvertrags beachtet werden.
Je nach Schaden können beispielsweise Meldepflichten, Vorgaben zur Reparatur oder bestimmte Werkstätten relevant sein.
Auch Fragen rund um Wertminderung, Auszahlung einer Entschädigung oder einen Totalschaden können komplizierter sein als bei einem eigenen Fahrzeug.
Deshalb empfiehlt es sich, die Schadenabwicklung frühzeitig abzustimmen.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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