Spezialkonzepte
Kinderkonzept – gut abgesichert von Anfang an
Krankenkasse und Zusatzversicherung in einem Konzept – früh gestartet, dauerhaft geschützt.
Kinderkonzept anfragenFrüh starten
Warum sich ein früher Start lohnt
Das Kinderkonzept setzt dort an, wo die Bedingungen am besten sind: am Anfang. Bei Abschluss einer Zusatzversicherung fragt der Versicherer nach dem Gesundheitszustand. Je jünger das Kind, desto weniger ist in der Regel anzugeben. Alles, was nach Vertragsbeginn dazukommt, ist mitversichert.
Auch mit kleineren Beschwerden ist ein Kind oft gut versicherbar. Deshalb gehört eine anonyme Risikovoranfrage fest zum Konzept: Vor dem Antrag ist geklärt, welcher Versicherer welche Vorgeschichte zu welchen Konditionen annimmt.
Kindertarife kosten vergleichsweise wenig. Viele lassen sich später ohne neue Gesundheitsprüfung in einen Erwachsenentarif umstellen – der Schutz wächst mit.
So funktioniert es
So funktioniert das Kinderkonzept
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Krankenkasse prüfen
Viele Familien wählen ihre Krankenkasse nach dem Zusatzbeitrag. Der Unterschied liegt meist bei wenigen Euro im Monat. Deutlich größer sind die Unterschiede bei den Extraleistungen – von Osteopathie über Zahnreinigung bis zu Bonusprogrammen. Das Kinderkonzept bezieht sie von Anfang an ein.
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Lücken erkennen
Das Konzept zeigt genau, wo die Leistungen der Krankenkasse enden – ambulant, stationär und beim Zahn.
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Gezielt ergänzen
Die Zusatzversicherung schließt genau diese Lücken. Ohne Doppelungen, ohne unnötige Bausteine.
Die Bausteine
Die drei Bausteine
Die gesetzliche Krankenkasse deckt die medizinisch notwendige Grundversorgung. Das Kinderkonzept ergänzt sie in drei Bereichen.
Ambulant
Die Krankenkasse zahlt Arztbesuche und verordnete Medikamente. Heilpraktiker, viele naturheilkundliche Behandlungen, Brillengestelle und viele Reiseimpfungen gehören nicht dazu. Der ambulante Baustein schließt diese Lücken.
Stationär
Im Krankenhaus zahlt die Krankenkasse die Behandlung im Mehrbettzimmer durch den diensthabenden Arzt. Mit dem stationären Baustein behandelt ein Spezialist oder Chefarzt, das Kind liegt im Ein- oder Zweibettzimmer – auf Wunsch mit einem Elternteil an seiner Seite.
Zahn & Kieferorthopädie
Bei Zahnspangen zahlt die Krankenkasse nur ab einem bestimmten Schweregrad der Fehlstellung (KIG-Stufe 3). Leichtere Fehlstellungen und moderne Methoden wie unauffällige Brackets tragen Eltern selbst – schnell mehrere tausend Euro. Wichtig: Der Baustein muss bestehen, bevor der Zahnarzt einen Behandlungsbedarf feststellt.
GKV-Reform 2027: Was sich für Familien ändert
Im Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Für Familien sind vor allem diese Punkte wichtig:
- Ab 1. Januar 2027 erstatten die Krankenkassen keine homöopathischen und anthroposophischen Behandlungen und Arzneimittel mehr – auch nicht mehr freiwillig als Extraleistung.
- Das gilt auch für rezeptfreie homöopathische Arzneimittel bei Kindern unter 12 Jahren.
- Heilpraktiker zahlt die gesetzliche Krankenkasse grundsätzlich nicht. Naturheilkunde für Kinder ist künftig nur noch über eine private Zusatzversicherung abgesichert.
- Die Kriterien für Zahnspangen auf Kassenkosten werden strenger.
- Osteopathie bleibt vorerst als freiwillige Leistung vieler Krankenkassen erhalten.
Das Kinderkonzept berücksichtigt diese Änderungen bereits.
Stand: September 2026
Das Kinderkonzept für Ihre Familie
Im persönlichen Gespräch wird das Konzept auf Ihre Krankenkasse und Ihr Kind abgestimmt – vor Ort in Schliersee, telefonisch oder per WhatsApp.