Worum geht es?
Wer ein Fahrzeug least, ist nicht Eigentümer – der Leasinggeber ist es. Wird das Fahrzeug durch einen Totalschaden zerstört oder gestohlen, endet der Leasingvertrag in der Regel vorzeitig. Der Leasinggeber rechnet dann ab, was aus dem Vertrag noch offen ist.
Die Kaskoversicherung leistet dagegen nach ihren eigenen Regeln – häufig orientiert am Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Schadenzeitpunkt, je nach Tarif auch mit Neuwert- oder Kaufpreisentschädigung.
Wo die Lücke entsteht
Gerade in den ersten Vertragsjahren kann die Entschädigung aus der Kaskoversicherung niedriger sein als die noch bestehende Forderung aus dem Leasingvertrag. Diese Differenz – im Englischen „gap“ – müsste ohne zusätzliche Absicherung unter Umständen selbst getragen werden.
Was eine GAP-Deckung leisten kann
Eine GAP-Deckung kann – abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen – diese Differenz absichern. Manche Kfz-Tarife enthalten sie bereits, teils ist sie auch Bestandteil des Leasingvertrags. Umfang, Grenzen und Ausschlüsse unterscheiden sich deutlich.
Die konkrete Leistung richtet sich immer nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Unsere Empfehlung
- Bei Abschluss eines Leasingvertrags prüfen, ob eine GAP-Deckung besteht – im Kfz-Tarif oder im Leasingvertrag.
- Auf doppelte Absicherung achten, um nicht zweimal zu zahlen.
- Im Schadenfall frühzeitig Versicherer und Leasinggeber informieren.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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