Das typische Problem
Ein kleiner Parkschaden hier, ein Steinschlag dort – viele Leasingnehmer lassen solche Schäden bis zur Rückgabe liegen. Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug begutachtet und ein Minderwert berechnet. Dann ist es für eine Regulierung über die eigene Versicherung unter Umständen zu spät oder deutlich komplizierter.
Bei diesen Schäden lohnt ein früher Blick
- Hagelschäden
- Parkschäden
- Karosserieschäden
- Glasschäden
- Unfallschäden
Fragen, die Sie frühzeitig klären sollten
- Ist der Schaden versichert?
- Soll er über die Versicherung reguliert werden?
- Gibt es Vorgaben des Leasinggebers?
- Welche Werkstatt darf oder soll reparieren?
- Wie wird die Reparatur dokumentiert?
Ob ein Schaden über die Kasko reguliert werden kann, hängt vom Tarif, der Selbstbeteiligung und den Bedingungen ab. Eine Reparatur sollte zudem fachgerecht und nachvollziehbar dokumentiert sein – das hilft auch bei der späteren Rückgabe.
Ein bei der Leasingrückgabe berechneter Minderwert und ein versicherter Kaskoschaden sind nicht automatisch dasselbe.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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