Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Leasingfahrzeug wird bei einem Unwetter durch Hagel beschädigt. Die Dellen sind überschaubar, der Wagen fährt problemlos – also wird der Schaden während der Laufzeit nicht gemeldet. Erst bei der Rückgabe stellt der Gutachter des Leasinggebers den Hagelschaden fest.
Was dann passieren kann
Die Bewertung bzw. Reparatur erfolgt dann möglicherweise über den Leasinggeber oder dessen Rückgabepartner. Dabei können andere Reparaturmethoden, Kalkulationen oder Verrechnungssätze zugrunde gelegt werden als bei einer zuvor abgestimmten Schadenregulierung.
Das muss nicht in jedem Fall teurer sein – es nimmt Ihnen aber die Möglichkeit, das Vorgehen selbst mitzugestalten.
Unsere Empfehlung
- Hagelschäden zeitnah dokumentieren (Fotos, Datum, Ort).
- Schaden beim Versicherer melden und klären, ob und wie reguliert wird.
- Vorgaben des Leasinggebers zur Reparatur beachten.
- Reparatur und Abrechnung nachvollziehbar aufbewahren.
Schäden frühzeitig prüfen und das weitere Vorgehen mit Versicherer und gegebenenfalls Leasinggeber abstimmen.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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