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Haftpflicht

Schaden in einer Mietwohnung – wann kann die Haftpflicht helfen?

Gesprungene Fliese, beschädigte Tür oder Kratzer an fest eingebauten Gegenständen: Mieter können für Schäden am Eigentum des Vermieters haften.

Wer eine Mietwohnung beschädigt, kann gegenüber dem Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet sein.

Eine Privathaftpflicht kann sogenannte Mietsachschäden einschließen.

Dabei sollte genau darauf geachtet werden, welche gemieteten Sachen versichert sind und welche Ausschlüsse bestehen.

Normale Abnutzung ist außerdem etwas anderes als ein tatsächlich verursachter Schaden.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.

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