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Haftpflicht

Geliehene Sachen beschädigt – automatisch versichert?

Die geliehene Kamera fällt herunter. Ein typischer Haftpflichtfall? Nicht zwangsläufig.

Bei geliehenen oder gemieteten beweglichen Sachen gibt es in Haftpflichtverträgen häufig besondere Regelungen.

Während moderne Tarife solche Schäden teilweise einschließen, können ältere oder einfachere Verträge sie ausschließen.

Wer regelmäßig hochwertige Gegenstände leiht oder mietet, sollte deshalb prüfen, ob entsprechende Schäden mitversichert sind.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.

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