Ob ein Schaden dem Leasinggeber gemeldet werden muss, richtet sich insbesondere nach dem jeweiligen Leasingvertrag und dem Umfang des Schadens.
Bei größeren Unfall-, Kasko- oder Totalschäden bestehen regelmäßig besondere Vorgaben.
Auch wenn die Reparatur über eine Versicherung erfolgt, sollte geprüft werden, ob der Leasinggeber bestimmte Werkstätten oder Reparaturstandards verlangt.
Wer hier eigenmächtig handelt, riskiert unnötige Diskussionen spätestens bei der Fahrzeugrückgabe.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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