Vor einem Verfahren prüft der Rechtsschutzversicherer, ob der konkrete Fall unter den vereinbarten Versicherungsschutz fällt.
Eine Ablehnung kann beispielsweise auf einen Ausschluss, eine Wartezeit oder andere vertragliche Gründe gestützt werden.
Ist die Entscheidung aus Sicht des Versicherten nicht nachvollziehbar, bestehen Möglichkeiten, diese überprüfen zu lassen.
Je nach Situation kommen beispielsweise ein Stichentscheid, ein Schiedsgutachten oder eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann in Betracht.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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