Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Krankentagegeld ist dagegen eine privat vereinbarte Versicherungsleistung.
Es kann dazu dienen, die Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und anderen Leistungen während einer längeren Arbeitsunfähigkeit zu reduzieren.
Besonders bei Selbständigen und Gutverdienern sollte individuell geprüft werden, wann und in welcher Höhe eine Einkommenslücke entsteht.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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