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Gutachterkosten

Nach einem unverschuldeten Unfall stellt sich schnell die Frage: Werkstattkostenvoranschlag oder eigenes Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können zur Schadenfeststellung Gutachterkosten erforderlich sein.

Ob ein vollständiges Gutachten notwendig ist oder ein Kostenvoranschlag ausreicht, hängt insbesondere vom Umfang des Schadens ab.

Bei kleineren Schäden gelten andere Maßstäbe als bei erheblichen Karosserie- oder Unfallschäden.

Bei einem eigenen Kaskoschaden gelten dagegen die Regelungen des eigenen Versicherungsvertrags und das Schadenmanagement des Kaskoversicherers.

Haftpflicht- und Kaskoschaden sollten deshalb nicht miteinander verwechselt werden.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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