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Einfacher Diebstahl oder Einbruchdiebstahl?

„Gestohlen“ bedeutet versicherungstechnisch nicht automatisch „Einbruch“.

Bei einem Einbruch überwindet der Täter typischerweise ein Hindernis, beispielsweise eine verschlossene Tür oder ein Fenster.

Beim sogenannten einfachen Diebstahl fehlt ein solches Einbruchmerkmal.

Das kann für die Hausratversicherung entscheidend sein, weil einfacher Diebstahl häufig nicht oder nur in bestimmten Situationen versichert ist.

Für Fahrräder, Gartenmöbel oder andere Gegenstände können wiederum besondere Erweiterungen gelten.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.

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