Wer anderen unentgeltlich hilft, befindet sich versicherungsrechtlich in einer besonderen Situation.
Moderne Haftpflichttarife können sogenannte Gefälligkeitsschäden ausdrücklich einschließen.
Dadurch kann auch dann Versicherungsschutz bestehen, wenn bei einer freiwilligen Hilfeleistung versehentlich etwas beschädigt wird.
Ob und in welchem Umfang solche Schäden versichert sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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