Zum Hausrat gehören grundsätzlich die beweglichen Gegenstände eines Haushalts.
Dazu zählen beispielsweise Möbel, Teppiche, Kleidung, Haushaltsgeräte, Computer, Bücher, Sportgeräte sowie in bestimmten Grenzen Bargeld und Wertgegenstände.
Ein einfacher Merksatz lautet:
Was man bei einem Umzug grundsätzlich mitnehmen könnte, gehört häufig zum Hausrat.
Fest mit dem Gebäude verbundene Sachen werden dagegen regelmäßig der Gebäudeversicherung zugeordnet.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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