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Gebäude oder Hausrat – was gehört wohin?

Einbauküche, Fernseher, Bodenbelag oder Gartenhaus: Nicht immer ist auf Anhieb klar, welche Versicherung zuständig ist.

Vereinfacht gesagt schützt die Wohngebäudeversicherung das Gebäude und fest damit verbundene Bestandteile.

Die Hausratversicherung kümmert sich dagegen um bewegliche Gegenstände des Haushalts – also Dinge, die man bei einem Umzug grundsätzlich mitnehmen könnte.

Möbel, Kleidung oder Haushaltsgeräte gehören typischerweise zum Hausrat. Fest eingebaute Bestandteile können dagegen zum Gebäude gehören.

Im Einzelfall kann die Abgrenzung schwieriger sein. Deshalb sollte gerade bei hochwertigen Einbauten geprüft werden, welchem Vertrag sie zugeordnet sind.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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