Grundsätzlich ja
Bei einem unverschuldeten Kfz-Haftpflichtschaden kann der Geschädigte grundsätzlich einen Rechtsanwalt mit der Schadenregulierung beauftragen.
Soweit die Rechtsanwaltskosten zur erforderlichen Rechtsverfolgung gehören, sind diese bei vollständiger Haftung des Unfallgegners grundsätzlich Teil des Schadenersatzanspruchs gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Bei Mithaftung
Trifft Sie eine Mitschuld, kann sich die Erstattung entsprechend der Haftungsquote reduzieren. Den verbleibenden Teil der Anwaltskosten müssten Sie dann unter Umständen selbst tragen.
Nicht verwechseln: eigene Rechtsschutzversicherung
Die Erstattung durch die gegnerische Versicherung ist nicht dasselbe wie die Leistung einer eigenen Rechtsschutzversicherung. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann insbesondere dann wichtig werden, wenn Streit über die Haftung oder die Höhe der Ansprüche entsteht.
Wir leisten keine Rechtsberatung und können keine Kostenübernahme garantieren – wir helfen Ihnen aber, die richtigen Schritte einzuordnen.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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