Sie stoßen bei Freunden versehentlich eine Vase um. Ursprünglich hat diese 610 € gekostet, heute ist sie noch 500 € wert. Eine vergleichbare neue Vase kostet inzwischen 700 €.
Der gesetzlich geschuldete Schadenersatz richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden. Bei einer gleichwertig gebraucht ersetzbaren Vase könnten das beispielsweise 500 € sein.
Leistungsstarke Privathaftpflichttarife können unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich eine Neuwertentschädigung bieten – in unserem Beispiel bis zu 700 €.
Vereinfachter Modellfall: Ob und in welcher Höhe geleistet wird, hängt immer von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Worauf wir bei Ihrer Absicherung achten
Nicht jeder Tarif bietet diese zusätzliche Leistung. Oft gelten Altersgrenzen, beispielsweise zwölf oder 24 Monate, Entschädigungshöchstgrenzen oder Ausschlüsse für bestimmte Gegenstände.
Ein gutes Beispiel ist die Brille: Setzen Sie sich versehentlich auf die Brille eines Freundes, kann der Schaden regulär über die Privathaftpflicht versichert sein, selbst wenn Brillen von der zusätzlichen Neuwertentschädigung ausgeschlossen sind.
Versichert ist nicht immer gleich versichert. Wir prüfen, welche Leistungen ein Tarif tatsächlich bietet und wo Einschränkungen bestehen.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
Fragen zu Ihrer Situation?
Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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