Klassische Gebäudeversicherungen arbeiten grundsätzlich mit definierten versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
Eine sogenannte Unbenannte-Gefahren-Deckung kann diesen Schutz erweitern.
Der Grundgedanke: Plötzlich eintretende und unvorhergesehene Beschädigungen können versichert sein, sofern sie nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Das kann insbesondere bei moderner Haustechnik, Photovoltaik oder ungewöhnlichen Schadenursachen interessant sein.
Auch hier gilt: Umfang und Ausschlüsse ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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