Zu den sogenannten Elementargefahren zählen unter anderem Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen.
Diese Gefahren müssen in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung häufig zusätzlich eingeschlossen werden.
Gerade Starkregen zeigt, dass ein Schaden nicht nur entstehen kann, wenn ein Haus unmittelbar an einem Fluss steht.
Deshalb lohnt sich ein Blick darauf, ob Elementargefahren tatsächlich Bestandteil des eigenen Vertrags sind.
Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.
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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.
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