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Rabattschutz

Ein Unfall – und plötzlich wird die Kfz-Versicherung deutlich teurer. Ein Rabattschutz kann eine Rückstufung beim eigenen Versicherer verhindern.

Nach einem selbst verschuldeten Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden erfolgt üblicherweise eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Ein vereinbarter Rabattschutz kann verhindern, dass sich diese Rückstufung unmittelbar auf den Beitrag beim aktuellen Versicherer auswirkt.

Wichtig ist jedoch ein häufig übersehener Punkt:

Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer wird regelmäßig die tatsächlich erfahrene Schadenfreiheitsklasse berücksichtigt – also die Klasse, die ohne Rabattschutz entstanden wäre.

Ein Rabattschutz „löscht“ den Schaden daher nicht.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.

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