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Neuwertentschädigung

Totalschaden kurz nach dem Fahrzeugkauf? Dann kann entscheidend sein, ob der Versicherer nur den aktuellen Fahrzeugwert oder noch den Neuwert ersetzt.

Ein neues Fahrzeug verliert bereits kurz nach der Zulassung an Wert. Kommt es in dieser Zeit zu einem Totalschaden oder Diebstahl, kann zwischen dem ursprünglichen Kaufpreis und dem aktuellen Fahrzeugwert bereits eine erhebliche Differenz liegen.

Eine Neuwertentschädigung kann dafür sorgen, dass für einen bestimmten Zeitraum nach Erstzulassung nicht nur der aktuelle Wert des Fahrzeugs zugrunde gelegt wird.

Wie lange diese Regelung gilt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, unterscheidet sich je nach Tarif.

Gerade bei neuen und hochwertigen Fahrzeugen lohnt es sich deshalb, nicht nur auf den Beitrag, sondern auch auf die Dauer der Neuwertentschädigung zu achten.

Ob und in welcher Höhe Versicherungsschutz besteht, hängt immer vom konkreten Vertrag und den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab. Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Beratung und keine Rechtsberatung.

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Wir schauen uns Ihren Vertrag und Ihren Fall gerne persönlich an.

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